Weitere Entscheidung unten: RG, 17.10.1884

Rechtsprechung
   RG, 17.10.1884 - Rep. II. 208/84   

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RG, 17.10.1884 - Rep. II. 208/84 (https://dejure.org/1884,1)
RG, Entscheidung vom 17.10.1884 - Rep. II. 208/84 (https://dejure.org/1884,1)
RG, Entscheidung vom 17. Oktober 1884 - Rep. II. 208/84 (https://dejure.org/1884,1)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Sind in badischen Prozessen Anhangssatz 234, §. 30 des badischen Einführungsgesetzes vom 3. März 1879 und die Bestimmungen des Code de commerce revisibel?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revisibilität badischer Gesetze; Legalhypothek der Ehefrau

  • opinioiuris.de

    Revisibilität badischer Gesetze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 12, 305
  • RGZ 12, 379
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Rechtsprechung
   RG, 17.10.1884 - Rep. II. 327/84   

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https://dejure.org/1884,223
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RG, Entscheidung vom 17.10.1884 - Rep. II. 327/84 (https://dejure.org/1884,223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann gegen die Pfändung einer Forderung die Widerspruchsklage aus §. 690 C.P.O. erhoben werden? Ist für eine solche Klage das Gericht zuständig, in dessen Bezirke der Pfändungsbeschluß erlassen worden ist, oder jenes in dessen Bezirke dem Drittschuldner der Beschluß ...

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Widerspruchsklage gegen die Pfändung einer Forderung; Zuständigkeit des Gerichts des Pfändungsbeschlusses oder des Gerichts der Zustellung zum Drittschuldner

  • opinioiuris.de

    Widerspruchsklage gegen Pfändung einer Forderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 12, 379
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10

    Zwangsvollstreckung: Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts beim

    Mit Erlass (nicht erst mit Zustellung, vgl. BGHZ 25, 60; RGZ 12, 379; 65, 376; 67, 311) des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses tritt eine Zuständigkeitsverfestigung in der Weise ein, dass ein nachfolgender Wohnsitzwechsel des Schuldners die einmal begründete Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts für weitere gerichtliche Handlungen im selben Vollstreckungsverfahrens unberührt lässt (vgl. BGH Rpfleger 1990, 308; anders aber, wenn es sich um ein neues, selbständiges Zwangsvollstreckungsverfahren handelt, vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 553; Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 828 Rn. 2).
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